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Hinweis: Dieser Artikel wird aus Kulanz zur Verfügung gestellt. Er wurde automatisch mit einer Software übersetzt und unter Umständen nicht korrekturgelesen. Die englischsprachige Fassung gilt als offizielle Version und Sie können dort die aktuellsten Informationen finden. Hier können Sie darauf zugreifen.

Russische Mehrwertsteuer (MwSt.) | Häufig gestellte Fragen

Zuletzt aktualisiert am: November 8, 2023

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Bitte beachten: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken. Er ist nicht als verbindliche Beratung in Steuerfragen gedacht. Bei Fragen sollten Sie sich Ihre eigene Steuer- und/oder Rechtsberatung wenden.

Wenn Ihr Unternehmen in Russland ansässig ist, erfahren Sie hier, wie HubSpot die Anwendung der Mehrwertsteuer handhabt und wie Sie Ihre Angaben zur Mehrwertsteuer in HubSpot aktualisieren können.

MwSt. ist in der Regel fällig, wenn Waren und/oder Services verkauft und geliefert werden. MwSt. fällt für die meisten Waren und Services an, die für die Verwendung oder den Verbrauch in Russland gekauft und verkauft werden. MwSt. wird in der Regel vom Lieferanten von Waren oder Services in Rechnung gestellt und dann vom Kunden eingezogen. Der Anbieter meldet dann die erhobene Mehrwertsteuer an die Steuerbehörde und führt sie an diese ab.

Die Regierung der Russischen Föderation hat die MwSt.-Regeln für digitale Services, die von ausländischen Lieferanten wie HubSpot bereitgestellt wurden, geändert. Ausländische Lieferanten, die zur Registrierung zu Mehrwertsteuerzwecken verpflichtet sind, müssen beim Verkauf von digitalen Services an alle Kunden in der Russischen Föderation die relevante Steuer erheben.

Seit dem 1. Mai 2021 stellt HubSpot Kunden, deren primäre Adresse in der Russischen Föderation ist, Mehrwertsteuer in Rechnung. Erfahren Sie, wie Sie Ihre in HubSpot festgelegte primäre Unternehmensadresse in Erfahrung bringen können

Im Folgenden sind einige der am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer für Kunden in Russland aufgeführt.

Welche Services unterliegen der Mehrwertsteuer?

Abo-Services gelten in Russland als mehrwertsteuerpflichtiger E-Service und unterliegen einem Satz von 16,67 % des Bruttobetrags. Dies umfasst alle Tools und Services von HubSpot. Kundensupport fällt zwar nicht in die Kategorie E-Service, unterliegt als Beratungsdienst dennoch der Mehrwertsteuer, da der Bereitstellungsort Russland ist.

Wie aktualisiere ich in HubSpot meine Angaben zur MwSt.?

Wenden Sie sich unter Angabe der folgenden Details an billing@hubspot.com:

  1. Eine Bestätigung darüber, ob Sie als Steuervertreter (im Namen des ausländischen Lieferanten, HubSpot) bei einer HubSpot-Rechnung Mehrwertsteuer entrichtet haben. Wenn auf einer Ihrer HubSpot-Rechnungen Mehrwertsteuer ausgewiesen wurde, kann HubSpot die entsprechende MwSt.-Rückerstattung und die Zahlungsanweisung zu Support-Zwecken anfordern.
  2. Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID).

Gibt es einen Mindestkaufbetrag, ab dem MwSt. erhoben wird?

Nein. Alle Bereitstellungen von E-Commerce-Services, Hosting und Beratungsdiensten an Kunden in Russland (sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen) sind in Russland mehrwertsteuerpflichtig.

Bietet HubSpot eine MwSt.-Befreiung oder nicht-mehrwertsteuerpflichtige Services?

Nein. Alle Services, die HubSpot derzeit Kunden in Russland anbietet, unterliegen der russischen Mehrwertsteuer.

Gibt es für wohltätige Organisationen spezielle Befreiungen von der Mehrwertsteuerpflicht?

Nein. Im Rahmen der Steuergesetzgebung in Russland sind für die Services, die HubSpot wohltätigen Organisationen in Russland bereitstellen kann, keine Befreiungen von der Mehrwertsteuer möglich.

Gilt die Mehrwertsteuerpflicht selbst dann, wenn ein russisches Unternehmen HubSpot eine gültige Steuer-Identifikationsnummer angibt?

Ja. MwSt. gilt für alle Services, die HubSpot Kunden in Russland bereitstellt.

Bestehen MwSt.-Verpflichtungen für mich als Kunden?

Nein. Wenn Sie sich für Mehrwertsteuerzwecke in Russland registriert haben und Sie einen Vorsteuerabzug für die an HubSpot bezahlte MwSt. beantragen möchten, sollten Sie als Mindestanforderung einen Beleg der HubSpot-Rechnung für Ihre Akten aufbewahren.

Wenden Sie sich weiteren Fragen zum Vorsteuerabzug an Ihrem Steuerberater.

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